Batterie & Altgeräteentsorgung


Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir dazu verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch an uns oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können die Batterien auch (ausreichend frankiert) per Post an uns zurücksenden. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: batterieentsorgung = Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber. Entsprechend der europäischen Gesetzgebung ist es verboten, elektrische und elektronische Geräte über den Hausmüll zu entsorgen. Ladegeräte sowie die Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Bitte entsorgen Sie daher die Geräte über eine Rücknahmestelle für Elektronikschrott bei Ihrer Gemeinde. Nur so ist eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt. Ausführlichere Informationen zur Batterieverordnung erhalten Sie vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, www.bmu.de. Sie können die Batterieverordnung aber auch hier lesen und ausdrucken. Elektro- und Elektronikgerätegesetz Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.
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